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Aufmaß: Mengenermittlung, gemeinsames Aufmaß und Abrechnung

4 Min. Lesezeit

Auf einen Blick: Das Aufmaß ist die Mengenermittlung der tatsächlich erbrachten Leistung — 340 Meter Kabelgraben, 12 Stück Schächte, 85 Quadratmeter Schotter. Aus ihm entsteht die Rechnung. Wird es gemeinsam mit dem Auftraggeber genommen und unterschrieben, ist es später kaum noch angreifbar; fehlt es, wird über Mengen gestritten, die niemand mehr nachmessen kann.

Was ein Aufmaß ist

Ein Bauvertrag wird in aller Regel nach Einheitspreisen abgerechnet: Der Preis je Meter, Stück oder Quadratmeter steht im Leistungsverzeichnis, die Menge steht erst nach der Ausführung fest. Das Aufmaß hält diese Menge fest.

Es beantwortet damit eine andere Frage als der Tagesbericht und der Stundenzettel:

  • Stundenzettel: Wer war wie lange da? Grundlage für Lohn und Mindestlohnnachweis.
  • Tagesbericht: Was ist an diesem Tag passiert? Grundlage für den Nachweis von Umständen — Wetter, Behinderungen, Beteiligte.
  • Aufmaß: Wie viel ist entstanden? Grundlage für die Rechnung.

Nur bei Stundenlohnarbeiten fällt die Abrechnung mit dem Stundennachweis zusammen. Das ist der Ausnahmefall, nicht die Regel — und der Grund, warum ein Rapportzettel allein noch keine Abrechnungsgrundlage für ein Einheitspreisprojekt ist.

Das gemeinsame Aufmaß

Die VOB/B sieht in § 14 vor, dass die Mengen möglichst gemeinsam festgestellt werden — beide Seiten messen zusammen, halten das Ergebnis schriftlich fest und unterschreiben es. Wer sich darauf einlässt, kauft sich Ruhe: Ein unterschriebenes gemeinsames Aufmaß ist im Streitfall ein starkes Beweismittel, weil beide Seiten es bestätigt haben.

Praktisch scheitert es oft an der Reihenfolge. Vieles am Bau ist nach kurzer Zeit nicht mehr messbar: die Grabentiefe nach dem Verfüllen, die Schotterstärke nach dem Einbau, die Kabellänge nach dem Verlegen im Rohr. Solche Leistungen müssen aufgemessen werden, solange sie sichtbar sind. Wird das versäumt, bleibt nur die Schätzung — und die trägt derjenige, der beweisen muss.

Erscheint der Auftraggeber trotz Aufforderung nicht zum Termin, darf der Auftragnehmer allein aufmessen. Das ist zulässig, aber schwächer: Ein einseitiges Aufmaß kann bestritten werden. Deshalb gehört zu jedem einseitigen Aufmaß die Dokumentation der Einladung.

Wie gemessen wird: die VOB/C

Wie eine Menge zu ermitteln ist, steht nicht im Vertrag, sondern in der VOB/C — den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen, je Gewerk eine eigene DIN-Norm. Dort ist zum Beispiel geregelt, welche Aussparungen abgezogen werden, ob Überschnitte mitgerechnet werden und wie Anschlüsse behandelt werden.

Das klingt nach Kleinkram, entscheidet aber über Beträge: Zwei Beteiligte, die dieselbe Wand messen und unterschiedliche Abzugsregeln anwenden, kommen zu unterschiedlichen Mengen. Wer die Abrechnungsregeln seines Gewerks kennt, streitet seltener.

Für die tägliche Arbeit heißt das vor allem: Ein Aufmaß braucht eine nachvollziehbare Rechenkette. Nicht „340 m“, sondern die Einzelstrecken mit Anfangs- und Endpunkt, aus denen die 340 m entstanden sind — mit Skizze, wo die Beschreibung allein nicht reicht.

Was ein brauchbares Aufmaß enthält

  • Projekt und Bauabschnitt, so bezeichnet wie im Leistungsverzeichnis
  • Position aus dem Leistungsverzeichnis mit Nummer
  • Datum der Messung — nicht das Datum der Rechnungsstellung
  • Die Einzelwerte mit Ortsangabe, aus denen die Summe entsteht
  • Wer gemessen hat, auf beiden Seiten, mit Unterschrift
  • Fotos bei allem, was später verdeckt ist

Der letzte Punkt kostet eine Minute und ersetzt später eine Diskussion. Eine Aufnahme des offenen Grabens mit Zollstock ist ein Argument; die Erinnerung an einen offenen Graben ist keines.

Aufmaß und Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen setzen einen prüfbaren Nachweis der erbrachten Leistungen voraus. In der Praxis ist das genau das Aufmaß: Ohne Mengen kein prüfbarer Nachweis, ohne Nachweis keine fällige Abschlagsrechnung. Wer sein Aufmaß laufend führt, wird schneller bezahlt — nicht, weil der Auftraggeber großzügiger wäre, sondern weil er prüfen kann.

Bei der Schlussrechnung kommt hinzu, dass Nachträge aus Behinderungen und geänderten Leistungen ebenfalls mengenmäßig belegt sein wollen. Hier greifen Tagesbericht und Aufmaß ineinander: Der Bericht sagt, warum zusätzlich gearbeitet wurde, das Aufmaß sagt, wie viel.

Aufmaß in Rappo

Rappo hat heute kein Aufmaß-Modul. Erfasst werden Zeiten, Tätigkeiten, Behinderungen und Fotos — also die Umstände, nicht die Mengen. Das Aufmaß steht auf der Produkt-Roadmap; bis dahin bleibt es beim gewohnten Weg über Aufmaßblatt oder Tabelle.

Was sich schon heute nutzen lässt: Die Fotodokumentation im Tagesbericht deckt genau den Fall ab, der später am meisten wert ist — die Aufnahme des Zustands, bevor er verdeckt wird. Siehe Tagesbericht richtig schreiben.

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Quellen & Nachweise

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