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Feiertage pflegen: Kalender bestätigen statt Tage buchen

6 Min. Lesezeit

An einem gesetzlichen Feiertag steht ohne gepflegten Kalender das volle Soll: niemand stempelt, und bei jedem entsteht ein Minus von einem Arbeitstag. Unter Zeiterfassung → Zeit-Auswertung → Mehr → Feiertage wählen Sie einmal das Bundesland und bestätigen die vorgeschlagenen Tage. Rappo legt nichts von selbst an.

Warum das eingetragen werden muss

Rappo rechnet den Tagessaldo aus drei Zahlen: erfasste Zeit plus Gutschrift minus Sollzeit. An einem Feiertag ist die erfasste Zeit null, das Soll aber acht Stunden — also entsteht ein Minus von acht Stunden, bei jeder Person gleichzeitig.

Solange nur Monatssalden angesehen wurden, fiel das auf und wurde im Kopf verrechnet. Seit es das Überstundenkonto gibt, läuft dieses Minus nicht mehr aus dem Monat heraus, sondern bleibt stehen und summiert sich.

Die Größenordnung: Von den neun bundeseinheitlichen und je nach Land bis zu dreizehn gesetzlichen Feiertagen fallen im Mittel rund acht auf Werktage. Das sind etwa 65 Stunden je Person und Jahr — Minusstunden, die niemand verschuldet hat.

Schritt 1: Bundesland wählen

Öffnen Sie Zeiterfassung → Zeit-Auswertung → Mehr → Feiertage und wählen Sie oben links das Bundesland. Maßgeblich ist der Arbeitsort, nicht der Firmensitz: Der Feiertagsanspruch folgt dem Ort, an dem gearbeitet wird.

Die Auswahl wird gemerkt und dient nur den Vorschlägen. Sie können sie später ändern, ohne dass sich an bereits eingetragenen Tagen etwas ändert — eine Korrektur in den Einstellungen darf keine Lohnzahlen vergangener Monate verschieben.

Solange kein Bundesland gewählt ist, macht Rappo keine Vorschläge und legt keine Tage an. Dann rechnet alles wie vorher. Das ist Absicht: Ein geratenes Bundesland erzeugt Feiertage, die es bei Ihnen nicht gibt, und damit Gutschriften, die niemandem zustehen.

Schritt 2: Vorschläge prüfen und bestätigen

Rappo rechnet die Termine des gewählten Jahres selbst aus — die festen Datumsangaben ebenso wie die beweglichen, die am Osterdatum hängen (Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag). Vorgeschlagen wird, angelegt wird erst nach Ihrer Bestätigung.

Vorangehakt ist, was im ganzen Bundesland gilt. Nicht vorangehakt sind zwei Gruppen:

  • Regional Uneinheitliches. Fronleichnam gilt in Sachsen und Thüringen nur in einzelnen Gemeinden, Mariä Himmelfahrt in Bayern nur dort, wo überwiegend katholische Bevölkerung lebt. Rappo kennt Ihren Ort nicht und rät nicht.
  • Betriebliches. Heiligabend und Silvester sind in keinem Bundesland gesetzliche Feiertage.

Die Richtung dieser Vorsicht ist bewusst gewählt: Ein vergessener Feiertag meldet sich von selbst, weil jemand ein Minus im Konto hat und nachfragt. Ein zu viel gebuchter Feiertag fällt nie auf.

Haken Sie ab, was gilt, und klicken Sie auf „… Tage übernehmen“. Tage, die bereits eingetragen sind, werden übersprungen und nicht überschrieben — Sie können ein Jahr also gefahrlos ein zweites Mal bestätigen, um einen Tag nachzutragen.

Ein einmal eingetragener Tag lässt sich über das Papierkorb-Symbol wieder entfernen. Danach gilt dort wieder das volle Soll, rückwirkend bei allen Mitarbeitern — bereits ausgewertete Monate ändern sich damit.

Halbe Tage

Heiligabend und Silvester sind in vielen Betrieben halbe Arbeitstage. Rappo schlägt sie mit einem Anteil von 50 Prozent vor: Die Hälfte des Tages-Solls wird gutgeschrieben, die andere Hälfte muss gearbeitet werden.

Der Anteil rechnet mit dem tatsächlichen Soll dieses Tages. Bei einer Woche „Mo–Do 8 Stunden, Fr 5,5 Stunden“ ist ein halber Freitag exakt 2 Stunden 45 Minuten, nicht vier.

Wenn Sie an diesen Tagen durcharbeiten, lassen Sie die beiden Vorschläge einfach ungehakt.

Bestätigt oder verworfen — etwas Drittes gibt es zurzeit nicht: Der Anteil eines vorgeschlagenen Tages lässt sich in der Maske nicht ändern, und ein eigener freier Tag (Betriebsversammlung, ein ganz freier Heiligabend) lässt sich dort noch nicht anlegen. Wenn Sie das brauchen, melden Sie sich — bis dahin tragen Sie solche Tage als Abwesenheit je Person ein.

Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende

Dann passiert nichts. Die Gutschrift ist ein Anteil des Tages-Solls, und am Wochenende ist das Soll null — die Hälfte von null ist null. Der Eintrag schadet nicht, er wirkt nur nicht.

Umgekehrt gilt dasselbe: Wer samstags Sollzeit hat, bekommt einen Feiertag am Samstag anteilig gutgeschrieben. Rappo entscheidet das nicht nach Wochentag, sondern nach dem hinterlegten Arbeitszeitraum.

Wenn am Feiertag gearbeitet wird

Die gestempelte Zeit zählt zusätzlich. Wer am 1. Mai sechs Stunden auf der Baustelle war, hat sechs Stunden gearbeitet und bekommt daneben die Feiertagsgutschrift — der Tag steht am Ende mit einem deutlichen Plus im Konto.

Zuschläge rechnet Rappo nicht. Ob und wie ein Feiertagszuschlag gezahlt wird, entscheidet die Lohnabrechnung; Rappo liefert die Stunden und die Information, dass es ein Feiertag war.

Feiertag und Abwesenheit am selben Tag

Es gilt immer der größere Anteil, nie die Summe. Daran hängen drei Situationen, die im Büro regelmäßig vorkommen:

  • Urlaub am Feiertag — schreibt nicht doppelt gut. Sonst entstünde Guthaben aus einem Tag, an dem ohnehin frei war.
  • Freizeitausgleich am Feiertag — der Feiertag gewinnt. Sonst würde jemandem für einen Feiertag ein Tages-Soll vom Konto abgezogen.
  • Urlaub an einem halben Feiertag — die vollen 100 Prozent des Urlaubs gewinnen gegen die 50 Prozent des halben Tages.

In der Tagestabelle der Auswertung steht der Name des Feiertags neben dem Datum, so wie eine Abwesenheit dort steht. Die Zeile „Gutschrift“ über der Tabelle nennt beides getrennt, zum Beispiel „3 Feiertage · 2 Tage Urlaub“.

Am Wandtablet

Das Wandtablet zieht den Feiertagsanteil vom Wochenziel ab. Ohne das stünde in der Weihnachtswoche beim Ausstempeln ein Rückstand von zwei Tagen — ausgerechnet an dem Gerät, an dem der Monteur nichts nachprüfen kann.

Was Rappo bewusst nicht tut

  • Nichts wird automatisch angelegt. Der Kalender rechnet und schlägt vor; eintragen muss ihn ein Mensch. Ein Kalender, der sich selbst füllt, verschiebt die Stunden aller Mitarbeiter, ohne dass jemand zugestimmt hätte.
  • Kein Standard-Bundesland. Ohne Auswahl gibt es keine Vorschläge, statt ein Land zu raten.
  • Keine zwei Orte gleichzeitig. Der Kalender gilt für die ganze Organisation. Wer regelmäßig in mehreren Bundesländern arbeitet, entscheidet sich für den maßgeblichen Arbeitsort und trägt Abweichungen von Hand nach.
  • Keine halben Abwesenheiten. Ein halber Feiertag plus ein halber Tag Freizeitausgleich lässt sich nicht abbilden; Abwesenheiten sind ganze Tage.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich das machen?

Einmal im Jahr, am besten im Dezember für das Folgejahr. Der Dialog bietet das Vorjahr, das laufende und die beiden kommenden Jahre an.

Was passiert mit den Tagen, die schon vorbei sind?

Ein nachträglich eingetragener Feiertag wirkt rückwirkend. Salden und Kontostände ändern sich sofort — auch für Monate, die Sie schon exportiert haben. Wenn eine Lohnabrechnung bereits herausgegangen ist, prüfen Sie die Zahlen noch einmal.

Wir haben einen Betriebsurlaub zwischen den Jahren. Gehört der hierhin?

Nein. Betriebsurlaub ist Urlaub und gehört als Abwesenheit je Person eingetragen, weil er den Urlaubsanspruch verbraucht. Der Feiertagskalender ist für Tage, an denen niemand Urlaub nimmt und trotzdem frei ist.

Wer darf den Kalender pflegen?

Nur die Personalabteilung. Alle anderen sehen die Feiertage in ihren eigenen Zahlen, können sie aber nicht ändern.

Verwandte Begriffe

  • Gesetzlicher Feiertag — im Feiertagsgesetz des Bundeslandes geregelt, arbeitsfrei mit Entgeltfortzahlung.
  • Betrieblicher freier Tag — eine Regelung des Hauses, zum Beispiel der halbe Heiligabend.
  • Anteil — wie viel des Tages-Solls gutgeschrieben wird: ganzer Tag oder halber.
  • Gutschrift — Sollzeit, die als geleistet gilt, ohne dass gestempelt wurde.

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